Neue Entwicklungen im Bereich des steuerlichen Querverbunds
Der steuerliche Querverbund ist ein unverzichtbares Instrument zur Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge. Er erlaubt es Kommunen, Verluste aus defizitären, aber gesellschaftlich essenziellen Bereichen - wie den ÖPNV oder Bäderbetrieb - mit Gewinnen aus profitablen Tätigkeiten, etwa der Energieversorgung, steuerlich zu verrechnen. Doch neue rechtliche Entwicklungen stellen die bisherige Praxis in Frage:
- Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Kettenzusammenfassung und der Nichtanwendungserlass des BMF.
- Das beihilferechtliche Verfahren WestVerkehr wirft die Frage auf, ob der Querverbund nach EU-Recht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist.
- Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen SPD und CDU wird der Querverbund politisch gestützt, aber die konkrete Ausgestaltung bleibt unklar.
- Darstellung der Auswirkungen und der offenen Fragen im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025
Das Seminar vermittelt fundiertes Wissen zu diesen Entwicklungen, zeigt deren praktische Konsequenzen auf und bietet Handlungsempfehlungen für Kommunen und ihre Unternehmen.
Die Gebühr beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.
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