Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Neue Entwicklungen im Bereich des steuerlichen Querverbundes

Referent:
RA StB Marcel Reinke, Rödl & Partner, Nürnberg

Mittwoch, 22. Oktober 2025 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20251022

Der steuerliche Querverbund ist ein unverzichtbares Instrument zur Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge. Er erlaubt es Kommunen, Verluste aus defizitären, aber gesellschaftlich essenziellen Bereichen - wie den ÖPNV oder Bäderbetrieb - mit Gewinnen aus profitablen Tätigkeiten, etwa der Energieversorgung, steuerlich zu verrechnen. Doch neue rechtliche Entwicklungen stellen die bisherige Praxis in Frage:

  • Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Kettenzusammenfassung schränkt etablierte Gestaltungen ein.
  • Das beihilferechtliche Verfahren WestVerkehr wirft die Frage auf, ob der Querverbund nach EU-Recht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist.
  • Das BMF hat mit einem Nichtanwendungserlass auf die BFH-Entscheidung reagiert und zugleich den Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zur Einbeziehung alternativer Wärmequellen vorgelegt.
  • Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen SPD und CDU wird der Querverbund politisch gestützt  jedoch bleibt die konkrete Ausgestaltung unklar.

Das Seminar vermittelt fundiertes Wissen zu diesen Entwicklungen, zeigt deren praktische Konsequenzen auf und bietet Handlungsempfehlungen für Kommunen und ihre Unternehmen.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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