
Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stadtwerke – Überblick zur aktuellen Rechtslage: Was kommt tatsächlich auf die Branche zu? Und ab wann?
WP/StB/CVA Dipl.-Betriebswirt (FH) Frank Weisbach, M.A., Göken, Pollak & Partner Treuhandgesellschaft mbH, Würzburg/Nürnberg
Wencke Maaß, M.Sc., Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hat die Europäische Union die Grundlagen für eine deutlich erweiterte und vereinheitlichte Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Viele Stadtwerke/Energieversorgungsunternehmen haben sich daher in den vergangenen ein bis zwei Jahren intensiv auf eine künftig verpflichtende Berichterstattung vorbereitet.
Aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene - insbesondere das sogenannte Omnibus-Verfahren - führen nun jedoch zu einer Neubewertung des Anwenderkreises und der Berichtspflichten. Die bereits auf EU-Ebene beschlossene Stop-the-Clock-Regelung verschiebt die Berichtspflichten für große Unternehmen nach § 267 HGB, die bisher nicht berichtspflichtig waren, um zwei Jahre. Diese prioritäre Umsetzung verschafft den gesetzgebenden Organen der EU Zeit, sich mit den weiteren geplanten Erleichterungen zu befassen. Eine dieser geplanten Erleichterungen des Omnibus-Verfahrens betrifft die Einschränkung des Anwenderkreises, in dem künftig nur Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten berichtspflichtig sein sollen. Stand Oktober 2025 starten die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission zeitnah, sodass bis Januar 2026 eine klare Tendenz im Gesetzgebungsverfahren erkennbar sein dürfte.
Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht steht weiterhin aus, befindet sich aber derzeit im Gesetzgebungsverfahren und orientiert sich an den Entwicklungen auf Ebene der EU.
Im Online-Seminar möchten wir Ihnen einen fundierten Überblick über den aktuellen Stand der regulatorischen Diskussion geben und aufzeigen, welche Szenarien sich daraus für Unternehmen ergeben könnten.
Die Gebühr beträgt 225,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 20%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.