
24h-Lieferantenwechsel - Störfälle vermeiden
RAin Janka Schwaibold, LL.M., Schalast LAW | TAX, Hamburg
RAin Victoria Boss, Schalast LAW | TAX, Hamburg
Zum 6. Juni 2025 sind nach einer Verschiebung des Einführungszeitpunktes die neuen Marktprozesse zum 24h-Lieferantenwechsel und zur Datenübermittlung des Zählerstandsgangs umzusetzen. Durch die verkürzten Prozessfristen und den Wegfall der rückwirkenden Zuordnungsmöglichkeiten wird die rechtliche Einordnung der konkreten Belieferungssituation noch entscheidender, um Belieferungslücken und Klärungsfälle zu verhindern.
Neben der rein technischen Umsetzung in den Systemen müssen insbesondere die internen Prozesse im Vertragsmanagement geprüft und ggf. überarbeitet werden. Insbesondere der korrekten Einordnung von Zuordnungen in Grund- oder Ersatzversorgung kommt wegen der unterschiedlichen Kündigungsfristen verstärkte Bedeutung zu, gerade weil die rückwirkenden Zuordnungsmöglichkeiten künftig entfallen.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.