Brennpunkte Umsatzsteuer bei der öffentlichen Hand aus Sicht der Finanzverwaltung
Sebastian Roith, Bayerisches Landesamt für Steuern, München
Seit nunmehr knapp 5 Jahren existiert § 2b Umsatzsteuergesetz. Nach der Verlängerung der Optionsfrist bis Ende 2022 wird (vermutlich) zum 01. Januar 2023 § 2b UStG mit einer Anlaufzeit von 7 Jahren für alle juristische Personen des öffentlichen Rechts Realität werden. In der Geschichte des deutschen Umsatzsteuerrechts gab es keine Vorschrift, der man eine derart lange Übergangszeit zugebilligt hat. Es gab aber auch keine Vorschrift, für die eine solch lange Übergangszeit notwendig gewesen wäre.
Noch sind längst nicht alle Fragen geklärt. Vielmehr tun sich immer wieder neue Fragen auf.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie ein Update über aktuelle Brennpunkte. Insbesondere werden die aus Sicht der Finanzverwaltung neuralgischen Punkte dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 135,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%.
Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.