Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

- BAG, Urteil vom 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 -

Betriebsrat und Arbeitgeber streiten über den Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem Lagerbetrieb. Der Arbeitgeber hatte bei Ausfällen von Mitarbeitern auf Leiharbeitnehmer zurückgegriffen und diese in seinem Lagerbereich eingesetzt.

In dem Lagerbereich wird nach einem Schichtplan gearbeitet. Die Mitarbeiter arbeiten in einem durch eine Betriebsvereinbarung geregelten, kontinuierlichen Dreischichtsystem. Der für den Betrieb zuständige Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern u. a. zum Ersatz von erkrankten Mitarbeitern. Der Arbeitgeber führte insoweit ein Zustimmungsersetzungsverfahren auch im Wege einer einstweiligen personellen Maßnahme nach § 100 BetrVG durch.

Gleichzeitig beantragte dann der Betriebsrat, dem Arbeitgeber die Unterlassung der Einstellung dieser Arbeitnehmer aufzugeben und berief sich insofern auf sein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitszeiten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Die Zuordnung der Leiharbeitnehmer zu den Schichten sei mitbestimmungspflichtig. Der Einsatz dürfe erst nach durchgeführter Mitbestimmung erfolgen.

Der Betriebsrat unterlag sowohl der ersten als auch in der zweiten Instanz. Das BAG hob diese Beschlüsse jedoch auf und sprach dem Betriebsrat den Unterlassungsanspruch zu. Das Bundesarbeitsgericht weist insofern darauf hin, dass die Zuordnung der Leiharbeitnehmer zu den in der Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiten festgelegten Schichten, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterfalle. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG greife auch hinsichtlich neu eingestellter (Leih-)Arbeitnehmer. Bei einer solchen Zuordnung handele es sich eindeutig um einen kollektiven Tatbestand, der die Mitbestimmungsrechte auslöse. Das Bundesarbeitsgericht lehnte auch alle Gegenargumente des Arbeitgebers ausdrücklich ab.

Ein Wertungswiderspruch zwischen dem Recht auf Durchführung einer vorläufigen personellen Maßnahme nach § 100 BetrVG und der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates wegen eines Verstoßes gegen § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG sei hinzunehmen.

Auch die praktischen Schwierigkeiten, bei einem kurzfristigen Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem Schichtsystem das Mitbestimmungsverfahren nach § 87 BetrVG bis zu einem Einigungsstellenverfahren durchzuführen, hielt das BAG nicht für relevant. Der Gesetzgeber habe in § 87 BetrVG keine Möglichkeiten der vorläufigen Regelung bei Eilbedürftigkeit geschaffen.

Ausdrücklich wies das Gericht jedoch darauf hin, dass in den Arbeitszeitregelungen abstrakt generelle Festlegungen geschaffen werden könnten, die derartige Fälle vorsehen, zu denen der Betriebsrat dann seine Zustimmung bereits vorab erteilen könne. Dies sei auch in der Einigungsstelle durchsetzbar.

Der Arbeitgeber wurde daher zur Unterlassung und einem Ordnungsgeld von 10.000,00 € für den Fall eines Verstoßes verurteilt.

Hinweis: Nach dem 1. Senat (BAG vom 22.10.2019 - 1 ABR 17/18) hat nun auch der 10. Senat bestätigt, dass die kurzfristige Einstellung von Leiharbeitnehmern in Bereichen, wo nach Dienst- bzw. Schichtplänen gearbeitet wird, nicht nur der personellen Mitbestimmung unterliegen, sondern auch die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG in Bezug auf die Arbeitszeit zu beachten ist. Der ausdrückliche Hinweis des BAG darauf, dass derartige Fallgestaltungen konkret in Betriebsvereinbarungen ggf. auch mit Hilfe der Einigungsstelle geregelt werden können, ist zwar als Klarstellung hilfreich, in der Praxis jedoch häufig nur schwer umsetzbar und für den Arbeitgeber auch in der Einigungsstelle häufig mit erheblichen Zugeständnissen an die Arbeitnehmerseite verbunden.

Die Entscheidung des BAG bestätigt das »kleinteilige« Verständnis des Mitbestimmungsrechts zur Arbeitszeit des Bundesarbeitsgerichts. Findige Arbeitnehmervertretungen werden hier einen Hebel zur Durchsetzung ihrer Vorstellungen finden.

- AS -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche