Zahlungsklagen als Online-Verfahren vor den Amtsgerichten
13.06.2025 Für Zivilrechtsklagen auf Geldsummen vor den Amtsgerichten soll künftig ein durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen. Das sieht der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit vor, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt hat. Dieses Online-Verfahren soll die Einreichung und Bearbeitung von Klagen erleichtern und ist zunächst für Erprobungszwecke gedacht. Das Ziel ist, den Zugang zum Recht für die Bürger zu vereinfachen, indem ein schnellerer und kostengünstigerer Weg zur Durchsetzung ihrer Ansprüche geschaffen wird. Das Online-Verfahren soll insbesondere bei kleineren Geldforderungen eine praktikable Alternative zum traditionellen Gerichtsverfahren darstellen.
Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Amtsgerichte zu bestimmen, die das Online-Verfahren im Echtbetrieb erproben. Die Erprobung des Online- Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.
Die allgemeinen Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung (ZPO) sollen durch Erprobungsregelungen ergänzt werden, insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von Videoverhandlungen und durch Erleichterungen im Beweisverfahren. Die Verkündung eines Urteils im Online-Verfahren soll durch dessen rechtswirksame digitale Zustellung ersetzt werden können. Der Prozessstoff soll unter Nutzung von elektronischen Dokumenten, Datensätzen und Eingabesystemen digital strukturiert werden können. Insbesondere für sogenannte Massenverfahren sollen technische Standards und Dateiformate für die Datenübermittlung und eine ressourcenschonende Bearbeitung festgelegt werden.
Kernpunkte des Online-Verfahrens sind:
- Das Verfahren soll durchgängig digital geführt werden, unter Nutzung elektronischer Dokumente, Datensätze und Eingabesysteme.
- Es ist vor allem für zivilrechtliche Geldforderungen mit niedrigen Streitwerten gedacht.
- Das Verfahren soll einfach, nutzerfreundlich und niedrigschwellig sein, um den Zugang zum Recht zu erleichtern. Die Kommunikation im Verfahren soll über eine zentrale Plattform erfolgen.
- Die Einreichung von Klagen soll über den elektronischen Rechtsverkehr erfolgen, wobei Bürger „Mein Justizpostfach“ und Anwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nutzen können.
- Die Gerichtsgebühren sollen im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren reduziert werden, um den Zugang zum Recht zu fördern.
Nach erfolgreicher Erprobung ist eine flächendeckende Einführung geplant.
– MS –