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Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss

21.02.2024 In den Arbeitsgruppen zum Vermittlungsausschuss soll es dem Vernehmen nach eine vorläufige Einigung zum Wachstumschancengesetz (WtChancenG) geben. Insbesondere sollen die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen und die Klimaschutz- Investitionsprämie aus dem WtChancenG gestrichen werden. Vertreter von Bund und Ländern haben die im Dezember 2023 unterbrochenen informellen Gespräche zum WtChancenG wieder aufgenommen. Beraten werden die Vorschläge im Vermittlungsausschuss am 21.02.2024.

Vorschläge dazu sind:

  • Reduzierung des Steuerausfallvolumens
  • Streichung der vorgesehenen Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen
  • Streichung der Klimaschutz-Investitionsprämie
  • Regelungen zur grenzüberschreitenden Konzernfinanzierung in § 1 Abs. 3d und 3e Außensteuergesetz.

Unsicherheiten gibt es weiter wegen der Forderung der Union zum Agrardiesel. Diese will ein Bekenntnis der Bundesregierung, die Steuererhöhungen beim Agrardiesel vollständig zurückzunehmen. Formal gehört dieser Punkt allerdings nicht zum WtChancenG, sondern zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz, über das der Bundesrat erst am 22.03.2024 entscheiden soll.

Gelingt eine Einigung im Vermittlungsausschuss, müssen Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsergebnis noch zustimmen, was aber als wahrscheinlich gilt.

– MS –

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