Umsetzungsfragenkatalog MsbG-Interimsmodell
14.12.2017 Die Prozesse des MsbG-Interimsmodells sind seit dem 1. Oktober 2017 anzuwenden. In einer zweiten Stufe erfolgt die Umsetzung weiterer gesetzlicher Anforderungen des MsbG.
Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an eine sternförmige Kommunikation sowie die Anforderungen zur Bilanzierung von Energiemengen. In Unterstützung einer marktweiteinheitlichen Anwendung des MsbG-Interimsmodells hat der BDEW begleitende Umsetzungshilfen veröffentlicht. Der auf der Internetseite des BNDW abrufbare Umsetzungsfragenkatalog »MsbG-Interimsmodell in der Marktkommunikation« (Stand: 4.12.2017) wurde vom BDEW in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), dem Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation (EDNA) und dem VKU erstellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Beschwerdefällen ggf. von den vorgeschlagenen Lösungen abweichend entscheiden kann.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht umfangreiche Vorgaben zum Einsatz intelligenter Messtechnik im deutschen Energiemarkt sowie zur Kommunikation und Verwendung von Messwerten vor. Die Umsetzung erfolgt mehrstufig. § 60 Abs. 2 MsbG enthält hierzu die Möglichkeit einer temporären Übergangslösung für eine geeignete Einführung neuer Messsysteme. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und am 20.12.2016 (Az.: BK6-16-200und BK7-16-142) das sogenannte »MsbG-Interimsmodell« festgelegt. Das MsbG-Interimsmodell soll sicherstellen, dass die neu einzusetzende Messtechnik, insbesondere moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, in den wesentlichen Grundfunktionalitäten in die elektronische Marktkommunikation kurzfristig eingebunden werden können.
- Quelle: BDEW, bne, EDNA,VKU -