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Neues Tool zur Überprüfung der Mindestversorgung mit TK-Diensten

13.03.2026 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein neues Tool zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe dieser neuen Anwendung können Verbraucher schnell und einfach prüfen, ob an ihrer Adresse die Mindestversorgung potenziell verfügbar wäre. Sie liegt derzeit bei 15 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download, 5 Mbit/s im Upload und 150 Millisekunden (ms) Latenz.

Die BNetzA überwacht in regelmäßigen Abständen die Verfügbarkeit einer Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten für ganz Deutschland. Unter Eingabe der Adresse können Verbraucher im Marktüberwachungs-Tool abrufen, ob unter Berücksichtigung einer leitungsgebundenen oder mobilfunkgestützten Versorgung eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten potenziell verfügbar ist. Das Tool wertet hierfür eine Vielzahl von Versorgungsdaten aus, die auf einer Karte mit 100 x 100 Meter Gitterzellen dargestellt werden. In weniger als einer Minute wird geprüft, ob der Anfragende potenziell unterversorgt ist. Sofern keine Mindestversorgung vorliegt, kann man sich über ein verlinktes Kontaktformular direkt an die BNetzA wenden.

Das neue Marktüberwachungs-Tool wird zunächst als Testversion veröffentlicht und soll mithilfe von Verbraucherfeedback sowie einer erweiterten Datengrundlage kontinuierlich verbessert werden. Die Rückmeldungen der Verbraucher werden fortlaufend in die Anwendung eingearbeitet.

Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Parameter für die Mindestversorgung werden von der BNetzA regelmäßig überprüft und bewertet.

– BNetzA –

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