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Netzreservebedarf Strom im nächsten Winter

28.04.2023 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2023/2024 gemäß der Vorlage der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit einem Gesamtbedarf von 4.616 Megawatt bestätigt. Die Herausforderung für die Systemstabilität ist nach Auffassung der Behörde nicht so sehr die sogenannte Dunkelflaute, sondern eine Situation mit hohem Verbrauch im Süden und sehr viel erneuerbarer Erzeugung im Norden. Weiter ist klar, dass ein rascher Netzausbau für die Energiewende wesentlich ist für die Netzsicherheit.

Aus Netzsicht ist dabei entscheidend der prognostizierte Redispatchbedarf in der kritischen Stunde in Höhe von bis zu 19,5 GW. Er wird durch Marktkraftwerke, inländische und ausländische Netzreserve gemeinsam gedeckt.

Der durch inländische Anlagen gedeckte Anteil des Netzreservebedarfs in Höhe von 3.282 Megawatt wird von deutschen Netzreservekraftwerken mit einer installierten Leistung von 3.636 Megawatt bereitgestellt. Wie bereits im Vorjahr muss ein Teil des Netzreservebedarfs in Höhe von 1.334 Megawatt über ausländische Kraftwerke gedeckt werden. Zur Beschaffung dieses Bedarfs werden die ÜNB weitere Kraftwerksbetreiber mit Standorten im Ausland auffordern, bis zum 15.05.2023 ihr Interesse an der Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve anzumelden. Anschließend führen die ÜNB in Abstimmung mit der BNetzA entsprechende Vertragsverhandlungen.

Zum 28.05.2023 wird dann auch der Netzreservebedarf für diesen Zeitraum veröffentlicht. Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.

Dieser »Redispatch« genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden. Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken.

– Quelle: BNetzA –

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