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Nachbesserungen bei Energiepreisbremsen

23.06.2023 Der Bundestag hat Nachbesserungen bei den staatlichen Energiepreisbremsen beschlossen. Die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme greifen seit dem 01.03.2023. Bei Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung führte die Regelung jedoch bisher kaum oder gar nicht zu Entlastungen. Zudem gab es eine Regelungslücke beim Heizstrom.

Die im Dezember 2022 beschlossene Deckelung der Energiepreise sollte Privathaushalte sowie Firmen angesichts stark gestiegener Preise entlasten. Die Preisbremsen greifen seit März 2023 und wirken für das gesamte Jahr 2023, rückwirkend gab es eine Entlastung für Januar und Februar.

Bei den Nachbesserungen zu den Energiepreisbremsen geht es konkret um Folgendes: Beim Strom gibt es für Haushalte und kleinere Unternehmen einen Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Basispreis gilt für 80% ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr). Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führte die Regelung aber teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen. Heizstrom kann in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, wenngleich auch hier die Preise stark gestiegen sind. Deshalb soll nun bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr der Referenzpreis – also der Preis, zu dem Kunden 80% ihres Kontingents bekommen – von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Das soll aber nicht generell gelten, sondern dann, wenn Haushalte einen tageszeitvariablen Tarif haben, der einen Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.

Die Preisbremsen gelten für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist im Gesetz angelegt, müsste aber gesondert entschieden werden, wenn zum Jahresende für das kommende Jahr noch Bedarf besteht.

Zusätzliche Unterstützung gibt es für Unternehmen, die wegen geringer Energieverbräuche während Corona oder aufgrund der Flutkatastrophe bisher weniger von den Preisbremsen profitiert haben. Nun sollen Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 40% weniger Energie verbraucht haben und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, einen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Die Grenze liegt bei 1.000 Euro bei Strom und 10.000 Euro bei Gas und Wärme.

– Quelle: BTag –

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