Gesetz zum Ausbau der Erneuerbaren auf See
11.09.2025 Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren- Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“ (21/1491) will die Bundesregierung die EU-Richtlinie (EU) 2018/2001 umsetzen. Mit dem Vorhaben sollen Genehmigungen von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Der Entwurf setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um.
Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Für solche Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden, heißt es in dem Entwurf.
– hib –

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