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EU-Kommission veröffentlicht Verordnungsentwurf zur Regulierung von OTC-Derivaten

Die Europäische Kommission hat Mitte September einen Verordnungsentwurf zur Regulierung von OTC-Derivaten zentralen Clearingstellen (CCP) und Handelsregistern veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise ist das erklärte Ziel der Kommission, den Finanzmärkten eine höhere Stabilität zu geben und deren Transparenz zu verbessern.

Die Vorhaben der Kommission sehen als Regelfall die Einführung von standardisierten Kontrakten, eine Abwick - lung über eine CCP sowie die Einführung von Transaktionsregistern vor. Dabei würden die verschärften Regelungen des Finanzmarktes zur Kapitalunterlegung und zum Liquiditätsmanagement, aufgrund des durchzuführenden Marginings vollumfänglich für alle Kontrakte verpflichtend. Nur in Ausnahmefällen soll zukünftig eine bilaterale Abwicklung mit spezifischen Verträgen außerhalb der CCPs mit einer höheren Besicherung möglich sein.

Nicht-Finanzunternehmen haben die geplante weitestgehende Gleichbehandlung mit Finanzunternehmen mit der Begründung kritisiert, dass sie weder Verursacher der weltweiten Finanzkrise seien, noch die von ihnen gehandelten Derivate systemrelevant sind. Darüber hinaus würden damit verbundene höhere Eigenkapitalanforderungen auch an Nicht-Finanzunternehmen - insbesondere die kleinen Unternehmen - vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit stellen, was sich insbesondere auf den Wettbewerb negativ auswirken würde.

Der VKU hat sich am Konsultationsverfahren zum Verordnungsentwurf beteiligt und auf die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen hingewiesen. Dabei wurde erläutert, dass die Energiehandelsgeschäfte, die die kommunalen Energieversorgungsunternehmen am Markt tätigen, mit einer konkreten Energielieferung physisch unterlegt sind und damit keinen spekulativen Charakter haben. Durch diese Geschäfte ist es den kommunalen Unternehmen möglich, zu wettbewerbsfähigen Preisen Energie anzubieten. Auf der Grundlage einer Folgenabschätzung scheint die Kommission nun insoweit einzulenken, dass Nicht-Finanzunternehmen eine Sonderbehandlung in einem gewissen Rahmen erhalten sollen.

Nach dem vorliegenden Entwurf soll die Regulierung der Derivate grundsätzlich umfassend gelten, jedoch sind Ausnahmetatbestände für Nicht- Finanzunternehmen vorgesehen, die einen informatorischen bzw. einen Clearing- Schwellenwert unterschreiten, der sich an der Systemrelevanz der Unternehmen bemisst.

- vku -

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