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Elektronisches Bürgerpostfach in Hessen?

15.03.2022 Die hessische Justiz erweitert die Möglichkeiten der digitalen Bürgerkommunikation. Mit der bevorstehenden Einführung des Elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) könnten Bürger und private Organisationen, wie Vereine und Unternehmen, zukünftig vollständig elektronisch mit der Justiz kommunizieren. Das teilte das Justizministerium Hessen mit. Den Startschuss für die digitale Kommunikation bilde die Bestimmung der IT-Stelle der hessischen Justiz als öffentlich-rechtliche Stelle für die Freischaltung der eBO-Postfächer. Bislang konnten lediglich die sogenannten professionellen Verfahrensbeteiligten, also Rechtsanwälte, Notare und Behörden, Dokumente über digitale Postfächer an die Justiz übermitteln. Bereits zum 01.01.2022 habe der Bundesgesetzgeber diese auch verpflichtet, bestimmende Schriftsätze ausschließlich elektronisch einzureichen. Mit dieser Art der sicheren Kommunikation sei es insbesondere nicht mehr erforderlich, formbedürftige Schriftsätze mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Auch könnten förmliche Zustellungen rechtswirksam auf elektronischem Wege bewirkt werden. Diese Erleichterungen stünden mit Einführung des eBO auch den Bürgern sowie privaten Organisationen wie Verbänden und Unternehmen zur Verfügung, die so am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz, aber auch mit Rechtsanwälten teilnehmen können. - HMdJ -

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