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Bundesregierung beschließt neues Energiekonzept

Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung

Mit dem Energiekonzept formuliert die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und beschreibt ihre Sicht des Wegs in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Es geht um die Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen, bis 2050 reichenden Gesamtstrategie.

Damit soll es - unter Wahrung der notwendigen Flexibilität für neue technische und wirtschaftliche Entwicklungen - eine langfristige Orientierung geben. Beim Energiemix der Zukunft sollen die erneuerbaren Energien den Hauptanteil übernehmen, wobei in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Die Kernenergie ist eine Brü - ckentechnologie auf dem Weg dorthin. Ziel ist eine ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik, die alle Nutzungspfade (Strom, Wärme und Verkehr) umfasst. Auch im Gebäudebereich hat insbesondere der Einsatz von Effizienzmaßnahmen ein enormes Potential.

Die neun Handlungsfelder im Einzelnen:

  • Erneuerbare Energien als eine tragende Säule zukünftiger Energieversorgung
  • Schlüsselfrage Energieeffizienz
  • Kernenergie und fossile Kraftwerke
  • Leistungsfähige Netzinfrastruktur für Strom und Integration erneuerbarer Energien
  • Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
  • Herausforderung Mobilität
  • Energieforschung für Innovationen und neue Technologien
  • Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext
  • Akzeptanz und Transparenz

In der Diskussion sind vor allem die geplanten Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre. Bis 1980 gebaute AKW sollen acht Jahre länger laufen, neuere AKW 14 Jahre. Derzeit erzeugen in der Bundesrepublik noch 17 Atomkraftwerke Strom.

Im Gegenzug soll die Atomindustrie einen Anteil ihrer Zusatzgewinne durch die Laufzeitverlängerung für den Ausbau erneuerbarer Energien, aber auch die Stabilisierung des allgemeinen Haushalts, abführen. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sprach von einem zusätzlichen Beitrag der AKW-Betreiber im zweistelligen Milliarden Euro Bereich. Auch wenn das Energiekonzept noch keine parlamentarische Grundlage hat, liegt offensichtlich bereits eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Betreibern der Atomkraftwerke vor, die Details der geplanten gegenseitigen Verpflichtungen und erforderlichen Gesetzesanpassungen enthält und mit Gesetzeskraft unterzeichnet werden soll.

Die Vereinbarung wie auch das Konzept haben zu großen Diskussionen geführt. So hat die Bundesregierung lt. VKU einseitig die wirtschaftlichen Interessen der großen Konzerne bevorzugt, Bürgerwillen und die Ausgewogenheit im Wettbewerbsmarkt aber nicht berücksichtigt.

Strittig sind derzeit insbesondere auch evtl. derzeit nicht beachtete Entscheidungskompetenzen der Länder bzw. des Bundesrats und Änderungen bei den Sicherheitsvorschriften für die Betreibung der AKWs. Mit rechtlichen Schritten gegen das Energiekonzept in der vorliegenden Fassung ist zu rechnen.

- sw -

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