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Titel: Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen privates Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.12.2015
Aktenzeichen: 11 U 5/14
Gesetz: PresseG NRW
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Verfassungsrecht, Zivilrecht
Rechtsstand: Revision anhängig; BGH, Az. I ZR 13/16
Dokumentennummer: 16001585

Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen privates Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird

OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2015 - 11 U 5/14

Leitsatz des Gerichts:

Ein privates Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird, kann gem. § 4 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes verpflichtet sein, einem Journalisten Auskunft über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen mit Dienstleistern zu erteilen, auch wenn durch die Auskunft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens bekannt zu geben sind.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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