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Titel: Fälligkeitszinsen nach § 60 Abs. 3 EEG 2017
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 03.07.2025
Aktenzeichen: I 2 U 107/23
Gesetz: EEG 2017
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 25088798

Fälligkeitszinsen nach § 60 Abs. 3 EEG 2017

– OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2025 – I 2 U 107/23

Leitsatz der Redaktion:

Eine Verzinsungspflicht entsteht bereits dann, wenn eine Zahlung nicht an den gesetzlich vorgesehenen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geleistet wird, selbst wenn sie der Höhe nach korrekt, fristgerecht und wirtschaftlich neutral erfolgt ist. Entscheidend ist allein, ob die Zahlung gegenüber dem gesetzlich zuständigen ÜNB erbracht wurde – nicht hingegen, ob das EEG-System tatsächlich beeinträchtigt wurde.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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