Titel: Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Finanzgericht Münster
        
    
    
    
        Datum: 24.09.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 K 2458/18 E 
        
    
    
        
            Gesetz: EStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005643
            
        
    
    
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds
FG Münster mit Urteil vom 24.09.2019 – 3 K 2458/18 E
Leitsatz der Redaktion:
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines ehrenamtlichen Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands (Städte- und Gemeindebund NRW) sind weder nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG noch nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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