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Titel: Zur zeitlichen Beschränkung der Wirkungen der Nichtigkeit von missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 21.12.2016
Aktenzeichen: C-154/15, C-307/15, C-308/15
Artikeltyp:
Dokumentennummer: 17001874 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2017, Seite 110

Zur zeitlichen Beschränkung der Wirkungen der Nichtigkeit von missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen

- EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-154/15, C-307/15, C-308/15 -*

Tenor:

Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, die die Restitutionswirkungen, die damit verbunden sind, dass eine Klausel in einem Vertrag, den ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen hat, gerichtlich für missbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie erklärt wird, zeitlich auf diejenigen Beträge beschränkt, die auf Grundlage einer solchen Klausel rechtsgrundlos gezahlt wurden, nachdem die Entscheidung mit der gerichtlichen Feststellung der Missbräuchlichkeit verkündet worden war.

* Vgl. Markert VersorgW 2017, 109, DokNr. 17004180 in Bezug auf die »Dreijahreslösung« des BGH zu vom Kunden beanstandeten Preiserhöhungen bei langjährigen Energielieferverträgen.

In Kürze wird hier die Langversion des Urteils veröffentlicht.

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