Titel: Unterschiedliche Zinssätze bei Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Köln
Datum: 08.04.2025
Aktenzeichen: 4 V 444/25 (rkr.)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26094371
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 04/2026, Seite 108
Unterschiedliche Zinssätze bei Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft
– FG Köln, Beschluss vom 08.04.2025 – 4 V 444/25 (rkr.) –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Während der Zinssatz bei Aussetzungszinsen 0,5 % pro Monat beträgt, werden Nachzahlungszinsen auch nach dem 01.01.2019 mit einem Zinssatz von lediglich 0,15 % für jeden Monat berechnet. An dieser Ungleichbehandlung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) von…
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