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Titel: Unterschiedliche Zinssätze bei Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 08.04.2025
Aktenzeichen: 4 V 444/25 (rkr.)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26094371 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 04/2026, Seite 108

Unterschiedliche Zinssätze bei Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft

– FG Köln, Beschluss vom 08.04.2025 – 4 V 444/25 (rkr.) –[1]

Leitsatz der Redaktion:

Während der Zinssatz bei Aussetzungszinsen 0,5 % pro Monat beträgt, werden Nachzahlungszinsen auch nach dem 01.01.2019 mit einem Zinssatz von lediglich 0,15 % für jeden Monat berechnet. An dieser Ungleichbehandlung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) von…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 04/2026, Seite 108 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.04.2026 online verfügbar.
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