Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Rückzahlung von Fortbildungskosten
Autor: Katharina Kanne
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.10.2025
Aktenzeichen: 9 AZR 266/24
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 26094372 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 04/2026, Seite 111

Rückzahlung von Fortbildungskosten

– BAG, Urteil vom 21.10.2025 – 9 AZR 266/24 –[1]

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt seine restriktive Rechtsprechung zu Rückzahlungsklauseln in Vereinbarungen über Fortbildungskosten fort und kassiert die nächste Klauselformulierung wegen AGB-rechtlicher Verstöße ein:

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rückzahlungsklausel von Fortbildungskosten, die an eine Eigenkündigung oder eine arbeitgeberseitige Kündigung „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 04/2026, Seite 111 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.04.2026 online verfügbar.
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