Titel: Rückzahlung von Fortbildungskosten
Autor:
Katharina Kanne
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.10.2025
Aktenzeichen: 9 AZR 266/24
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer:
26094372
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 04/2026, Seite 111
Rückzahlung von Fortbildungskosten
– BAG, Urteil vom 21.10.2025 – 9 AZR 266/24 –[1]
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt seine restriktive Rechtsprechung zu Rückzahlungsklauseln in Vereinbarungen über Fortbildungskosten fort und kassiert die nächste Klauselformulierung wegen AGB-rechtlicher Verstöße ein:
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rückzahlungsklausel von Fortbildungskosten, die an eine Eigenkündigung oder eine arbeitgeberseitige Kündigung „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“…
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