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Titel: Ertragsteuerrechtliche Organschaft – Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 05.11.2025
Aktenzeichen: I R 37/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26094370 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 04/2026, Seite 105

Ertragsteuerrechtliche Organschaft – Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

– BFH, Urteil vom 05.11.2025 – I R 37/22 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG bezieht sich nicht nur auf die Erfüllung der aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern setzt zusätzlich voraus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen gebucht werden (Bestätigung des BFH-Urteils vom 02.11.2022 – I R…
Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 04/2026, Seite 105 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.04.2026 online verfügbar.
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