Titel: Null Toleranz bei vorsätzlich falscher Arbeitszeiterfassung: Schon ein einziger Verstoß kann das Arbeitsverhältnis kosten
Autor:
Jennifer Frost
Behörde / Gericht:
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (in Rostock)
Datum: 09.09.2025
Aktenzeichen: 5 SLa 9/25
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26092279
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 03/2026, Seite 83
Null Toleranz bei vorsätzlich falscher Arbeitszeiterfassung: Schon ein einziger Verstoß kann das Arbeitsverhältnis kosten
– LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.09.2025 – 5 SLa 9/25 –[1]
Seit dem „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht fest: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer erfassen. Sie tragen die Verantwortung für ein geeignetes, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem – egal ob digital oder analog. Diese Pflicht kann auf Arbeitnehmer übertragen werden, doch der Arbeitgeber muss die vollständige und korrekte Erfassung…
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