Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Null Toleranz bei vorsätzlich falscher Arbeitszeiterfassung: Schon ein einziger Verstoß kann das Arbeitsverhältnis kosten
Autor: Jennifer Frost
Behörde / Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (in Rostock)
Datum: 09.09.2025
Aktenzeichen: 5 SLa 9/25
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26092279 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 03/2026, Seite 83

Null Toleranz bei vorsätzlich falscher Arbeitszeiterfassung: Schon ein einziger Verstoß kann das Arbeitsverhältnis kosten

– LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.09.2025 – 5 SLa 9/25 –[1]

Seit dem „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht fest: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer erfassen. Sie tragen die Verantwortung für ein geeignetes, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem – egal ob digital oder analog. Diese Pflicht kann auf Arbeitnehmer übertragen werden, doch der Arbeitgeber muss die vollständige und korrekte Erfassung…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche