Titel: Löschungfrist von SCHUFA-Daten bei Zahlungsstörungen
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.12.2025
Aktenzeichen: IZR97/25
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26092275
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 03/2026, Seite 72
Löschungfrist von SCHUFA-Daten bei Zahlungsstörungen
– BGH, Urteil vom 18.12.2025 – I ZR 97/25 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Die längstmögliche Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschaftsauskunfteien durch Einmeldungen ihrer Vertragspartner sammeln, um sie zur Grundlage von Bonitätsbeurteilungen zu machen, wird nicht durch die Löschungsfrist von Eintragungen anderer Art über die jeweilige Forderung im öffentlichen Register – hier im Schuldnerverzeichnis – vorgegeben (Abgrenzung zu EuGH,…
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