Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis: Handlungsverpflichtungen und Strategien für Arbeitgeber nach der KI-Verordnung
RA André A. Schiepel, München[1]
Die Implementierung Künstlicher Intelligenz (KI) hält auch im Personalbereich und in sämtlichen betrieblichen Abläufen Einzug. Für Arbeitgeber bringt das mit dem Inkrafttreten und der schrittweisen Wirksamkeit der europäischen Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung; KI-VO) Herausforderungen und Gestaltungsspielräume mit sich. Die Nutzung von KI bringt für die Arbeitgeber neue Chancen, aber auch neue rechtliche Verpflichtungen.
Arbeitgeber sehen sich folglich mit weitreichenden Compliance-, Informations-, Schulungs- und Mitbestimmungsanforderungen konfrontiert – dies gilt gerade für Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, deren Entscheidungsfindung noch stärker grundrechtlichen Schutzpflichten, Demokratie- und Transparenzgeboten unterliegt.
Drucken