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Titel: Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA erlaubt
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.10.2025
Aktenzeichen: VI ZR 431/24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26091946 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2026, Seite 43

Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA erlaubt

– BGH, Urteil vom 14.10.2025 – VI ZR 431/24 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein Unterlassungsantrag, der auch datenschutzrechtlich nicht zu beanstandende Verhaltensweisen erfasst, ist zu weit gefasst und damit unbegründet.
  2. Die Übermittlung personenbezogener Positivdaten (hier: zum Identitätsabgleich erforderliche Stammdaten der Verbraucher sowie die Information, dass ein Vertragsverhältnis mit diesen begründet oder beendet wurde) seitens eines…
Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 2/2026, Seite 43 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.02.2026 online verfügbar.
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