Titel: Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA erlaubt
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.10.2025
Aktenzeichen: VI ZR 431/24
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26091946
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2026, Seite 43
Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA erlaubt
– BGH, Urteil vom 14.10.2025 – VI ZR 431/24 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Ein Unterlassungsantrag, der auch datenschutzrechtlich nicht zu beanstandende Verhaltensweisen erfasst, ist zu weit gefasst und damit unbegründet.
- Die Übermittlung personenbezogener Positivdaten (hier: zum Identitätsabgleich erforderliche Stammdaten der Verbraucher sowie die Information, dass ein Vertragsverhältnis mit diesen begründet oder beendet wurde) seitens eines…
Drucken