Titel: Sturm reißt PV-Anlage vom Dach
Behörde / Gericht:
Landgericht Köln
Datum: 09.05.2025
Aktenzeichen: 18 O 254/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26091945
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 03/2026, Seite 70
Sturm reißt PV-Anlage vom Dach
– LG Köln, Urteil vom 09.05.2025 – 18 O 254/23 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Nach den Regeln des sogenannten Anscheinsbeweises im Werkvertragsrecht, §§ 634, 636 i.V.m. §§ 280, 281 BGB haftet ein Installationsunternehmen u. a. für objektive Pflichtverletzungen, auch Montagefehler. Danach schuldet es die sach- und fachgerechte und damit auch die sturmsichere Errichtung der Photovoltaikanlage. Der Umstand, dass die Anlage im Sturm von dem Dach abgehoben wurde, spricht…
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