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Titel: Preiserhöhungen für Strom und Gas aus „operativen Gründen“
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.10.2025
Aktenzeichen: EnZR 97/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26091947 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2026, Seite 46

Preiserhöhungen für Strom und Gas aus „operativen Gründen“

– BGH, Urteil vom 21.10.2025 – EnZR 97/23 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine bestandskräftige und mit hinreichend abschreckenden Zwangsmitteln verbundene Untersagungsverfügung der Bundesnetzagentur lässt in der Regel die Begehungsgefahr für einen Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften entfallen, wenn sich der Schuldner ausdrücklich auf die Untersagungsverfügung beruft und dadurch sein Berühmen (hier: Geltendmachung eines einseitigen Rechts zur Preisänderung)…
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