Titel: Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner als nicht abziehbare Betriebsausgaben
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Münster
Datum: 01.12.2025
Aktenzeichen: 1K1502/25 F
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26091948
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2026, Seite 49
Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner als nicht abziehbare Betriebsausgaben
– FG Münster, Urteil vom 01.12.2025 – 1 K 1502/25 F –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner zum Zwecke einer größeren Akzeptanz für ihre Windkraftanlage stellen Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. Nach dieser Vorschrift dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Die…
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