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Titel: Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner als nicht abziehbare Betriebsausgaben
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 01.12.2025
Aktenzeichen: 1K1502/25 F
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26091948 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2026, Seite 49

Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner als nicht abziehbare Betriebsausgaben

– FG Münster, Urteil vom 01.12.2025 – 1 K 1502/25 F –[1]

Leitsatz der Redaktion:

Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner zum Zwecke einer größeren Akzeptanz für ihre Windkraftanlage stellen Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. Nach dieser Vorschrift dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 2/2026, Seite 49 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.02.2026 online verfügbar.
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