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Titel: Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 18.04.2025
Aktenzeichen: –VR7/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26091816 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 1/2026, Seite 17

Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 1/2026, Seite 17 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.01.2026 online verfügbar.
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