Titel: Solaranlage im Außenbereich – Beeinträchtigung öffentlicher Belange?
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 17.07.2025
Aktenzeichen: 8 A134/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26091815
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 1/2026, Seite 15
Solaranlage im Außenbereich – Beeinträchtigung öffentlicher Belange?
– VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.07.2025 – 8 A 134/23 –[1]
Leitsätze der Redaktion:
- Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der öffentlichen Belange ist § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) zu beachten. Danach liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis zur Erreichung des Ziels einer (nahezu)…
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