Haftung ohne Grenzen – ein kurzer Überblick zum Umweltschadensgesetz
RA Andreas Große, Berlin, RA Joshua Hansen, Hamburg und RAin Julia Ludwig, München[1]
Die Transformation der Energieversorgung braucht nicht nur den Ausbau von Solar- und Windenergieanlagen, sondern auch andere innovative Technologien, wie etwa die Wasserstoffelektrolyse, Geothermie oder Wasser-Wärmepumpen. Deren Nutzung ist, wie praktisch jede Technologie, nicht gänzlich frei von Risiken, etwa für Ökosysteme oder Gewässer. Hier greift u. a. das Umweltschadensgesetz (USchadG), das das Ziel
verfolgt, Umweltschäden zu verhindern und die Verantwortung für deren Beseitigung und Prävention klar festzulegen. Das Gesetz nimmt die für Umweltschäden Verantwortlichen auch finanziell in die Pflicht, ohne dabei eine Grenze für die Kostentragung zu kennen. Unternehmen, die in dem Bereich tätig sind, trifft daher ein erhebliches Haftungsrisiko. Grund genug, sich mit den Bestimmungen näher zu befassen. Der nachfolgende Beitrag stellt wesentliche Elemente des USchadG vor.
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