Titel: Zweitherstellung einer Steganlage, wesentliche Verbesserung einer Kaimauer, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Hafenanlage
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
        
    
    
    
        Datum: 23.06.2025
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 14 V 14045/23
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            25091141
             ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2025, Seite 262
        
    
    
Zweitherstellung einer Steganlage, wesentliche Verbesserung einer Kaimauer, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Hafenanlage
– FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2025 – 14 V 14045/23 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Kaimauer und Steganlage sind Betriebsvorrichtungen einer Bootsstegvermietung.
 - Wird ein Wirtschaftsgut (hier: Steganlage) abgerissen und neu errichtet, liegt eine Zweitherstellung vor.
 - Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die das Gesamterscheinungsbild verändern und das Nutzungspotential des Wirtschaftsguts erhöhen, führen zu Herstellungskosten.
 - Die betriebsgewöhnliche…
 
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