Titel: Zweitherstellung einer Steganlage, wesentliche Verbesserung einer Kaimauer, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Hafenanlage
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 23.06.2025
Aktenzeichen: 14 V 14045/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25091141
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2025, Seite 262
Zweitherstellung einer Steganlage, wesentliche Verbesserung einer Kaimauer, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Hafenanlage
– FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2025 – 14 V 14045/23 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Kaimauer und Steganlage sind Betriebsvorrichtungen einer Bootsstegvermietung.
- Wird ein Wirtschaftsgut (hier: Steganlage) abgerissen und neu errichtet, liegt eine Zweitherstellung vor.
- Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die das Gesamterscheinungsbild verändern und das Nutzungspotential des Wirtschaftsguts erhöhen, führen zu Herstellungskosten.
- Die betriebsgewöhnliche…