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Titel: Zweitherstellung einer Steganlage, wesentliche Verbesserung einer Kaimauer, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Hafenanlage
Behörde / Gericht: Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 23.06.2025
Aktenzeichen: 14 V 14045/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091141 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2025, Seite 262

Zweitherstellung einer Steganlage, wesentliche Verbesserung einer Kaimauer, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Hafenanlage

– FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2025 – 14 V 14045/23 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Kaimauer und Steganlage sind Betriebsvorrichtungen einer Bootsstegvermietung.
  2. Wird ein Wirtschaftsgut (hier: Steganlage) abgerissen und neu errichtet, liegt eine Zweitherstellung vor.
  3. Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die das Gesamterscheinungsbild verändern und das Nutzungspotential des Wirtschaftsguts erhöhen, führen zu Herstellungskosten.
  4. Die betriebsgewöhnliche…
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