Titel: Wer trägt die Anschlusskosten eines Kraftwerks – Anlagen- oder Netzbetreiber?
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.04.2025
Aktenzeichen: VI-5 U 2/24 [Kart]
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25091138
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2025, Seite 252
Wer trägt die Anschlusskosten eines Kraftwerks – Anlagen- oder Netzbetreiber?
– OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2025 – VI-5 U 2/24 [Kart] –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Der Netzbetreiber ist aus § 17 EnWG nicht verpflichtet, die Anbindungsleitung zum Netzanschluss herzustellen.
- Bei ausschließlicher Nutzung der Kraftwerksanschlussleitungen und Einspeisefelder durch den Kraftwerksbetreiber sind die Errichtungskosten nach dem Verursachungsprinzip von dem Kraftwerksbetreiber zu tragen. Das Verursachungsprinzip kommt auch bei den weiteren Kosten…