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Titel: Wer trägt die Anschlusskosten eines Kraftwerks – Anlagen- oder Netzbetreiber?
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.04.2025
Aktenzeichen: VI-5 U 2/24 [Kart]
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091138 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2025, Seite 252

Wer trägt die Anschlusskosten eines Kraftwerks – Anlagen- oder Netzbetreiber?

– OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2025 – VI-5 U 2/24 [Kart] –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Netzbetreiber ist aus § 17 EnWG nicht verpflichtet, die Anbindungsleitung zum Netzanschluss herzustellen.
  2. Bei ausschließlicher Nutzung der Kraftwerksanschlussleitungen und Einspeisefelder durch den Kraftwerksbetreiber sind die Errichtungskosten nach dem Verursachungsprinzip von dem Kraftwerksbetreiber zu tragen. Das Verursachungsprinzip kommt auch bei den weiteren Kosten…
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