Titel: Keine Rückstellung für künftige Wartung von Zügen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.02.2025
Aktenzeichen: XI R 11/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25091142
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2025, Seite 266
Keine Rückstellung für künftige Wartung von Zügen
– BFH, Urteil vom 19.02.2025 – XI R 11/22 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Eine öffentlich-rechtliche Wartungsverpflichtung ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht, weil wesentliches Merkmal der Überholungsverpflichtung das Erreichen der zulässigen Betriebszeit ist, die den typischerweise auftretenden Ermüdungs- und Abnutzungserscheinungen Rechnung trägt (Anschluss an die BFH-Urteile vom 19. 05. 1987 – VIII R 327/83, BStBl. 1987 II 848 und vom…