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Titel: Keine Rückstellung für künftige Wartung von Zügen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.02.2025
Aktenzeichen: XI R 11/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091142 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2025, Seite 266

Keine Rückstellung für künftige Wartung von Zügen

– BFH, Urteil vom 19.02.2025 – XI R 11/22 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine öffentlich-rechtliche Wartungsverpflichtung ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht, weil wesentliches Merkmal der Überholungsverpflichtung das Erreichen der zulässigen Betriebszeit ist, die den typischerweise auftretenden Ermüdungs- und Abnutzungserscheinungen Rechnung trägt (Anschluss an die BFH-Urteile vom 19. 05. 1987 – VIII R 327/83, BStBl. 1987 II 848 und vom…
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