Titel: Zur Kündigung des Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA LL.M. Thorsten Kühn
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 19.09.2024
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 5 W 3/24
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            25088844
             ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 3/2025, Seite 81
        
    
    
Zur Kündigung des Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2024 – 5 W 3/24 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV) kann nach § 14 Abs. 2 MSB-RV nur dann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird. An einen solchen Verstoß sind keine zu geringen Anforderungen zu stellen, da die grundzuständigen Messstellenbetreiber ansonsten den vom Gesetzgeber…
 
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