Titel: Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.05.2025
Aktenzeichen: III R 45/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25091660
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2025, Seite 346
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten
– BFH, Urteil vom 21.05.2025 – III R 45/22 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anschluss an Urteil…
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