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Titel: Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.05.2025
Aktenzeichen: III R 45/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091660 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2025, Seite 346

Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten

– BFH, Urteil vom 21.05.2025 – III R 45/22 –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anschluss an Urteil…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 12/2025, Seite 346 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.12.2025 online verfügbar.
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