Titel: Umsatz- und gewerbesteuerliche Berücksichtigung der von der Verpächterin eines Stromversorgungsnetzes an die Pächterin weiterberechneten Konzessionsabgaben
Behörde / Gericht:
FG Hessen
Datum: 27.03.2025
Aktenzeichen: 1K858/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25091661
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2025, Seite 350
Umsatz- und gewerbesteuerliche Berücksichtigung der von der Verpächterin eines Stromversorgungsnetzes an die Pächterin weiterberechneten Konzessionsabgaben
– FG Hessen, Urteil vom 27.03.2025 – 1 K 858/21 –[1]
Leitsätze der Redaktion:
- Die Konzessionsabgabe gehört beim Verpächter des Stromversorgungsnetzes als Entgeltbestandteil zur umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Bemessungsgrundlage, sofern vertragsgemäß der Pächter des Stromversorgungsnetzes die für die Nutzung von Wegen und Plätzen zu zahlenden städtischen Konzessionsabgaben zu tragen hat. Hierfür kommt eine Steuerbefreiung, etwa nach § 4 Abs. 12 Buchst.…
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