Titel: Für die Überprüfung einer Grundversorgerbestimmung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet
Behörde / Gericht:
VG Schwerin
Datum: 23.07.2025
Aktenzeichen: 2 A 438/25 SN
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25091659
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2025, Seite 345
Für die Überprüfung einer Grundversorgerbestimmung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet
– VG Schwerin, Beschluss vom 23.07.2025 – 2 A 438/25 SN –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Die abdrängende Sonderzuweisung des § 75 Abs. 4 EnWG auf den gerichtlichen Rechtsschutz in Bezug auf Einwände gegen die Feststellung des Grundversorgers nach § 36 EnWG ist nicht anwendbar. Vielmehr ist der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Die Klägerin, ein Energieversorgungsunternehmen (EVU), begehrt auf der Grundlage von § 36 Abs. 2…
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