Photovoltaik und Denkmalschutz: Wie sich Klimaschutz und Kulturerhalt in Einklang bringen lassen
RAin Victoria v. Minnigerode, Nürnberg[1]
Wo Klimaschutz und Denkmalschutz aufeinandertreffen, entsteht häufig ein Spannungsfeld. Dabei zeigt sich angesichts der jüngsten Rechtsprechung, dass die Energiewende und die Pflege des kulturellen Erbes keineswegs im Widerspruch stehen müssen. Der Erhalt des Erscheinungsbildes historischer Gebäude und Ensembles zählt zu den zentralen Anliegen des Denkmalschutzes. Bauliche Maßnahmen sollen daher regelmäßig so vorgenommen werden, dass Eingriffe in die Originalsubstanz möglichst gering ausfallen und der Zeugniswert von Denkmälern und Denkmalbereichen erhalten bleibt. Grundsätzlich sind bauliche Eingriffe in denkmalgeschützte Gebäude – und gelegentlich auch in deren unmittelbare Umgebung – daher regelmäßig ohne denkmalrechtliche Genehmigung nicht zulässig. Dies gilt auch für die Installation gebäudeintegrierter Photovoltaikanlagen.
Gleichzeitig ist der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat wie kaum ein anderes Thema die Gesetzgebung der vergangenen Legislaturperiode geprägt. Im Zuge dessen haben einige Bundesländer solare Baupflichten eingeführt und wesentliche Weichen im Denkmalrecht für die Vereinbarkeit mit Maßnahmen der energetischen Sanierung und der Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen gestellt. Gleichwohl ist die behördliche Genehmigungspraxis bei der Entscheidung über die Zulassung gebäudeintegrierter Solaranlagen bundesweit nach wie vor uneinheitlich und vielfach sehr restriktiv. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung hat sich inzwischen eine Linie herausgebildet, die künftig für mehr Rechts- und Planungssicherheit sorgen dürfte.
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