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Titel: Entgeltbestimmung für Gasspeicheranlage
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.04.2025
Aktenzeichen: VI 3 Kart 539/24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091484 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2025, Seite 294

Entgeltbestimmung für Gasspeicheranlage

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2025 – VI 3 Kart 539/24 –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Zur Entgeltbestimmung im Sinne von § 35c Abs. 2 Satz 3 EnWG in der bis zum 08.02.2024 geltenden Fassung ist entsprechend der Neufassung des § 35c Abs. 2 Satz 3 EnWG für die jeweilige Gasspeicheranlage auf das niedrigste jahresdurchschnittliche Entgelt der letzten drei Speicherjahre abzustellen.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Gegenstand der Beschwerde ist ein…

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