Stammdaten: Einordnung und Bedeutung für Versorgungsverträge
RA Dr. Karsten Rauch, Wuppertal[1]
Stammdaten, wie z.B. Kundennamen, Adressen und Bankverbindungen, sind wesentliche Informationen im Massenkundengeschäft, um Energie-, Netz- und Fernwärmeversorgungsverträge (Versorgungsverträge) abschließen und abwickeln zu können. In Energieversorgungsunternehmen (EVU/Versorger) fällt die IT-gestützte Stammdatenpflege zumeist dem Vertrags-/Kundenmanagement zu. Der Blick in die Praxis zeigt, dass der automatisierte Prozess dann ins Stocken gerät, wenn die Daten nicht oder nicht zutreffend vorhanden sind bzw. gepflegt wurden. Infolgedessen sind u.a. ungeplante Kundengespräche zu führen, Beschwerden zu bearbeiten und/oder fehlerhafte Abrechnungen zu korrigieren. Diese Tätigkeiten verursachen einen erhöhten Personalaufwand, der mit dem Ziel, einen möglichst effizienten Geschäftsbetrieb sicherzustellen, im Widerspruch steht.
Diese Ausgangslage ist Grund und Anlass, sich mit der Bedeutung von Stammdaten im vertragsrechtlichen Sinne zu beschäftigen. Der Beitrag soll Einblicke geben, wie begrifflich Stammdaten unter Berücksichtigung einer Kategorisierung juristisch eingeordnet werden können. Darauf aufbauend wird auf die verschiedenen Aspekte der vertragsrechtlichen Stammdatenpflege eingegangen. Es wird dargelegt, wie Stammdaten bei und nach Abschluss des Versorgungsvertrages Rechte und Pflichten der Parteien begründen können und welche möglichen Folgen mit einer Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten einhergehen könnten.