Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Das Solarspitzengesetz 2025– Was sich für Anlagenbetreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert
Datum: 01.05.2025
Artikeltyp: Aufsätze
Dokumentennummer: 25090163 ebenso Versorgungswirtschaft Heft 05/2025, Seite 125

Das Solarspitzengesetz 2025– Was sich für Anlagenbetreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert

Carolin Kühn, M. Sc. Economics and Public Policy und RA Leopold Gottinger, Nürnberg[1]

Im Zusammenhang mit dem Erneuerbaren-Energien-Ausbau wurde in der nahen Vergangenheit auch der zunehmende Anstieg von Stunden mit negativen Strompreisen in der Öffentlichkeit diskutiert. Allein für das Jahr 2024 meldete die Bundesnetzagentur 457 Stunden mit negativen Großhandelspreisen.[2] Negative Preise entstehen, wenn die Stromerzeugung größer ist als der entsprechende Verbrauch und können durch eine hohe zeitgleiche Einspeisung von erneuerbaren Energien mit verursacht werden. Mit dem Ziel, temporäre Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden und die Netzstabilität zu erhöhen, hat die Politik das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ (kurz: Solarspitzengesetz) verabschiedet, welches zum 25.02.2025 in Kraft getreten ist. Im Folgenden wird ein Überblick über die neuen Regelungen gegeben und auf die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Implikationen des Solarspitzengesetzes für Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingegangen.

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche