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Titel: Umfang der Verpflichtung zur eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung des Auftragsgegenstands in der Leistungsbeschreibung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 25.05.2023
Aktenzeichen: 13Verg2/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24082895 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 3/2024, Seite 78

Umfang der Verpflichtung zur eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung des Auftragsgegenstands in der Leistungsbeschreibung

– OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2023 – 13 Verg 2/23 –[1]

Leitsätze der Redaktion:

  1. Grundsätzlich ist der Auftragsgegenstand nach § 121 GWB in der Leistungsbeschreibung so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können. Dieses Gebot gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Es endet an der Grenze des Mach- und Zumutbaren und…
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