Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Rechtsdienste als erlaubte Nebentätigkeit bei Beschaffungsdienstleistungen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 25.05.2022
Aktenzeichen: VII-Verg 33/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 23072415 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2023, Seite 82

Rechtsdienste als erlaubte Nebentätigkeit bei Beschaffungsdienstleistungen

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2022 – VII-Verg 33/21 –[1]

Leitsätze der Redaktion:

  1. Mehrere Lose dürfen ausnahmsweise zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB). Der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für eine Gesamtvergabe hat eine umfassende Interessenabwägung voranzugehen, die zu dem Ergebnis führt, dass bei einer vertretbaren Würdigung die für eine zusammenfassende Vergabe…
Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche