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Titel: Tax Compliance Management Systeme entwickeln sich im Jahr 2023 zum »must have«
Datum: 01.02.2023
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Abgabenordnung, Abschluss-/Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Zivilrecht
Dokumentennummer: 23072090 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2023, Seite 44

Tax Compliance Management Systeme entwickeln sich im Jahr 2023 zum »must have«

– von RAin/StBin/FAinfStR/LL.M. (Edinburgh) Meike Weichel, München –[1]

Tax Compliance Management Systeme sind für die Geschäftsführung eines Unternehmens mittlerweile unverzicht­bar geworden. Dies jedenfalls dann, wenn die Geschäftsführung die persönliche Haftung für Mängel in der Unter­nehmensorganisation vermeiden will: Ein Tax Compliance Management System hilft der Geschäftsführung bei der Vermeidung von Steuerstrafverfahren. Nach dem OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022 – 12 U 1520/19 – verletzt die Geschäftsführung ihre Sorgfaltspflichten und macht sich schadensersatzpflichtig, wenn sie keine Compliance-Struk­turen schafft. Die Bedeutung, die ein Tax Compliance Management System für ein Unternehmen und seine Ge­schäftsführung hat, geht jedoch noch weit über die der Haftungsvermeidung hinaus: Der Gesetzgeber hat mit der Einführung von § 38 EGAO zum 01.01.2023 den Weg dafür frei gemacht, dass ein Tax Compliance Management Sys­tem Teil der steuerlichen Betriebsprüfung sein kann, mit dem klaren Ziel, diese zu beschleunigen. Dies wiederum wird mit finanziellen Vorteilen für die Unternehmen verbunden sein.

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