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Titel: Sanktion bei EU-Förderung bei Verstoß gegen wirksam beauflagte Vergabepflichten
Behörde / Gericht: VG Cottbus
Datum: 03.02.2023
Aktenzeichen: 3 K 1618/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Verfahrensrecht, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 23082230 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 11/2023, Seite 332

Sanktion bei EU-Förderung bei Verstoß gegen wirksam beauflagte Vergabepflichten

– VG Cottbus, Urteil vom 03.02.2023 – 3 K 1618/19 –[1]

Leitsätze der Redaktion:

  1. Ein Widerruf eines Zuwendungsbescheides darf nicht wegen Vergaberechtsverstößen erfolgen, die nicht als Auflage in das Zuwendungsverhältnis einbezogen worden sind. Ein spezieller Widerrufsgrund ergibt sich insbesondere nicht aus den hier einschlägigen EU-Verordnungen.
  2. Diese Bestimmungen ermächtigen die nationale Vollzugsbehörde nicht zur Aufhebung der Zuwendungsbescheide, sondern…
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