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Titel: Solarpaket I und neue Außenbereichsprivilegierungen – was tut sich beim beschleunigten Ausbau der Solarenergie?
Datum: 09.10.2023
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, Umweltschutzrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 23082114 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2023, Seite 281

Solarpaket I und neue Außenbereichsprivilegierungen – was tut sich beim beschleunigten Ausbau der Solarenergie?

– von RAin Victoria von Minnigerode, Nürnberg –[1]

Auf dem Weg der Transformation zur Klimaneutralität soll der Stromsektor in Deutschland bis zum Jahr 2035 bereits weitestgehend emissionsfrei werden. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung. Bis zum Jahr 2030 soll der Bruttostromverbrauch in Deutschland zu 80 Prozent aus Erneuerbaren gespeist werden. Zur Erreichung der Klimaziele und um dem stetig steigenden Stromverbrauch zu begegnen hat der Gesetzgeber bereits mit dem EEG 2023 die Ausbaupfade deutlich nachgezogen. Für Photovoltaik (PV) sieht das EEG 2023 eine installierte Gesamtleistung von 215 Gigawatt im Jahr 2030 vor – bis zum Jahr 2040 soll die installierte Leistung aus Solaranlagen auf 400 Gigawatt gesteigert werden.

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