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Titel: Höhe der Konzessionsabgabe bei der Belieferung von Heizstromkunden
Autor: Nils Graßmann
Aktenzeichen: 1 HK O 58/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer: 23082116 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2023, Seite 291

Höhe der Konzessionsabgabe bei der Belieferung von Heizstromkunden

– LG Erfurt, Urteil vom 23.02.2022 – 1 HK O 58/21 –[1]

Leitsatz der Redaktion:

Die Höhe der Konzessionsabgabe für Belieferungen von Heizstromkunden beträgt grundsätzlich 0,61 Cent je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) KAV. Eine weitergehende Privilegierung für die Belieferung von Sondervertragskunden (0,11 Ct/kWh) nach § 2 Abs. 4 KAV setzt auch für Heizstromkunden das Überschreiten der im Rahmen der Tarifkundenfiktion normierten Schwellenwerte des § 2 Abs. 7…

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